Kontakt mit Kriegsgefangenen verboten

Wegen „verbotenen Umgangs deutscher Frauen mit Kriegsgefangenen“ zeigte der Oberkaufunger Bürgermeister Ende 1944 zwei in der Lungenheilstätte arbeitende Oberkaufunger „Haustöchter“ bei der Staatsanwaltschaft Kassel an. Der belgische Kriegsgefangene wurde der zuständigen Militärbehörde gemeldet. Die Vernehmungsprotokolle des Bürgermeisters gingen an die Kreisleitung der NSDAP und an die Kreisbauernschaft – die beiden Mädchen waren Töchter örtlicher Landwirte. Allerdings sind „die beiden Beschäftigten mit einem strengen Verweis davon gekommen.“
Eine weitere Hausangestellte der Lungenheilanstalt wurde fünf Tage später ebenfalls angezeigt. Ein spontaner Abschiedskuss nach einem Gespräch mit einem anderen belgischen Kriegsgefangenen war von einem Wehrmachtsangehörigen beobachtet worden. „Wie ich zu der Tat, daß ich den Mann geküßt habe, gekommen bin, weiß ich selbst nicht. Irgendwelche engere oder intimere Beziehungen habe ich mit dem Kriegsgefangenen nicht gehabt. Wohl hatte mir der Mann versprochen, wenn der Krieg einmal vorbei sei, würde er mich mit nach Belgien nehmen, um mich zu heiraten, da er mit seiner jetzigen Frau, die ihn verlassen hätte, sich in Scheidung befinde.“ Die junge Frau aus dem Bayerischen Wald wurde zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.
Was wurde aus den beiden Belgiern?