1739: Ohne Obstbaum kein Zuzug
„Die neue Inzöger seynd ehender nicht aufzunehmen / bis jeder auf seinem eigenen Grund 5 Obst-Bäume / und da er keine hätte / in die Gemeinde-Hecken und Waldung 5 Eichen- oder andere wilde Bäume angepflanzt habe“. Gemeindeordnung (1739) Landgraf Friedrichs II. von Hessen-Kassel
Wer im 18. und 19. Jahrhundert neu ins Dorf zog, hatte nicht nur einen eigenen Feuerlöscheimer mitzubringen, er musste auch fünf Obstbäume pflanzen. So versuchte die Landesregierung, die Ernährungslage ihrer Untertanen zu verbessern.
Neben Gartenbäumen und Streuobstwiesen in Privathand besaßen Nieder- und Oberkaufungen auch gemeindeeigene Baumschulen. Und sie pflegten ihre Obstbaumreihen entlang der öffentlichen Wege.
„Einen Obstgarten hatten wir nicht, aber an allen Straßen nach Nieste und Helsa waren Obstbäume, die wurden vom Feldhüter versteigert. Wir haben die großen hohen Bäume ersteigert, mein Vater hat mit der langen Leiter geerntet. Äpfel, Birnen und Zwetschgen gab es am Straßenrand… Meine Mutter kochte dann ein, wir hatten ein großes Regal im Keller. Ich habe heute noch ein Stück Holz mit Draht zum Öffnen der Gläser.“ Reinhard V., Oberkaufungen, geb. 1920
Mit Eingekochtem überbrückten die Kaufunger Familien Winter und Frühjahr, bis sie im eigenen oder gepachteten Garten und auf dem Grabeland erneut ernten konnten. Diese aufwändige Vorratshaltung war Frauenarbeit.