Gemeinschaftsaufgabe Brandbekämpfung
„Die Freiwillige Feuerwehr ist ein Verein von Männern, welche die Ehrenpflicht übernommen haben, sich durch regelmäßige Übungen die Gewandtheit, den Mut und die Ruhe anzueignen, die erforderlich sind, um in zweckmäßiger Weise Hilfe zu leisten. [Sie] übernimmt den Löschdienst für die Gemeinde.“ Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Oberkaufungen, 1928
Brandbekämpfung war und ist für alle Ortsbürger (heute auch Ortsbürgerinnen) Pflicht. Der Staat kann Personen zum Feuerwehrdienst heranziehen (Pflichtfeuerwehr), wenn sich nicht genügend melden, die ehrenamtlich ein jederzeit einsatzfähiges Feuerwehrteam bilden.
Die „Steiger“ der 1921 gegründeten Oberkaufunger Wehr (Niederkaufungen 1923) hatten „die Rettung von Personen und Sachen zu bewirken“ sowie nötigenfalls Gebäudeteile einzureißen oder Brandschneisen zu legen. Die „Löschmannschaft“ kümmerte sich um die Wasserversorgung, legte Leitungen und bediente die Spritzen. Die „Ordnungsmannschaft“ oder „Wach- und Rettungsmannschaft“ sperrte die Brandstätte ab und bewachte die geretteten Gegenstände. „Jeder Feuerwehrmann soll eine ordnungsgemäße Ausbildung in allen Dienstzweigen erfahren“, aber Fachkenntnisse und Arbeitsgerät von Dachdeckern, Maurern, Küfern, Gespannführern etc. waren willkommen.