April 1933: Körperliche Gewalt
„Wehrlose wurden in rohester Weise geschlagen, teilweise noch in fast bewusstlosem Zustand mit Fusstritten misshandelt. Viele Zeugen haben wochenlang an den Folgen der furchtbaren Schläge gelitten, einzelne bleibende Gesundheitsschäden davongetragen.“ Urteil gegen sechs Niederkaufunger wegen Landfriedensbruchs, Landgericht Kassel, 1.7.1948
Die sechs Angeklagten hatten am 8. April 1933 vierzehn politisch missliebige Niederkaufunger Nachbarn nach Oberkaufungen verschleppt und sie im dortigen Amtsgericht gefoltert. Der NS-Staat verfolgte Menschen, die sich bereits vor 1933 gegen den Faschismus gewendet hatten. Vor Ort bot dies den Nationalsozialisten Gelegenheit, sich Kaufunger Mitgliedern der Arbeiterbewegung zu entledigen.
Bereits am 3. April 1933 waren Oberkaufunger Angehörige der Linksparteien im Amtsgericht misshandelt worden.
Der zwölfjährige Paul T. wohnte nebenan und wurde Augenzeuge: „…das waren mehrere Tage… und dann lagen die da im Graben drin. Und dann sind die Angehörigen gekommen und haben sie weggeschleppt. Das war eine Katastrophe.“